OLG München: GmbH-Gesellschafterliste: Kein Datenschutz für die GmbH-Gesellschafter
Ein Anspruch auf Löschung von personenbezogenen Daten, die in einer beim Handelsregister eingereichten Gesellschafterliste enthalten sind, besteht auch dann nicht, wenn diese Daten gesetzlich nicht vorgeschrieben sind und ein Austausch mit einer „bereinigten“ Gesellschafterliste möglich ist.