
Telekommunikationsanbieter: Irreführende Werbung für Telefon-Flatrates
Die Werbung für eine Telefon-Flatrate ist irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn der Anbieter den Verbraucher nicht deutlich darauf hinweist, dass Hunderte von Festnetznummern mit einer Ortsvorwahl von der Flatrate ausgenommen sind.