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Abkommen vom 19. Mai 2026 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung

Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine zur Vermeidung der Doppelbesteuerung wurde am 19. Mai 2026 unterzeichnet. Es bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften beider Vertragsstaaten.