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Erbrecht

Was wird, wenn ...? Vorsorge zu treffen in eigenen Dingen fällt schwer, ist aber bei vielen Familien und Unternehmern latent vorhandenes Dauerthema. Rechtlich und steuerlich abgesicherte Regelungen sind auf der anderen Seite Grundvoraussetzungen für die notwendige Vorsorge der eigenen Familie oder ggf. auch den Fortbestand der eigenen Unternehmung.

Testamentsgestaltung, Pflichtteilsregelungen und ggf. auch die Planung der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten unter Einbeziehung steuerrechtlicher Aspekte gehören zu den zentralen Themen.

Jede Familie hat ihre eigene Dynamik, unterschiedliche soziale Hintergründe, die stets zu beachten sind.

Gern beraten wir Sie in Fragen der Testamentsgestaltung, Nachlassplanung, kompletten Nachlassabwicklung in Form von Testamentsvollstreckung, Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen aber auch Pflichtteilsvermeidungsstrategien.

Ein weiteres Augenmerk sollte auch gelegt werden auf lebzeitige Verfügungen, wie Vorsorge und Betreuungsvollmachten, Patientenverfügungen und Generalvollmachten. Diese sichern letztlich den Fortbestand und die Verfügungsmöglichkeit des eigentlich Betroffenen und verhindern letztlich, dass ein fremder Dritter Entscheidungen über einen treffen könnte.

Dabei gilt stets zu beachten, dass weder enge Familienangehörige, wie Kinder oder der Ehegatte, Kraft der Stellung zueinander passé mit Vollmachten ausgestattet sind. Hierzu bedarf es auch im engsten Familienkreis besonderer Regelungen.

Vor allem bei diesen Aspekten des Erbrechts können wir Sie umfassend unterstützen:

  • Beratung und Betreuung bei vertraglich geregelten Schenkungen
  • Testamentarische Verfügungen – Sicherheit für Erben und Erblasser
  • Beratungen zu Patientenverfügungen 
  • Vorsorge- und Betreuungsvollmacht bei Pflegebedürftigkeit oder Geschäftsunfähigkeit
  • Umfassende steuerliche Beratung beim Erben und Schenken