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Haufe

AG Bielefeld: Betreten der Mietwohnung mit Zweitschlüssel als Mietmangel

Wenn Vermieter einen Wohnungsschlüssel zurückbehalten und damit die Wohnung des Mieters betreten, müssen sie mit juristischen Konsequenzen rechnen. Als gravierender Mangel, kann ein solches Vorgehen eine erhebliche Mietminderung rechtfertigen.