AG Dortmund: Google Bewertung: Ein Stern für Vermieter und Verwaltung zulässig?
In der Google-Bewertung eines Mieters "Ein-Sterne-Bewertung" mit Bewertungskommentar "Sehr schlechte Wohnungsgesellschaft! Sie stellen überzogene Rechnungen und ich muss in den Rechtsstreit, um meine Kaution zurückzuerlangen. Nie wieder!" liegt weder ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb noch in den sozialen Geltungsanspruch der Verwaltung als Wirtschaftsunternehmen.