AG Dortmund: Google-Bewertung: Ein Stern für Vermieter und Verwaltung zulässig?
Eine Ein-Sterne-Bewertung eines Mieters bei Google mit dem Kommentar „Sehr schlechte Wohnungsgesellschaft! Sie stellen überzogene Rechnungen und ich muss in den Rechtsstreit, um meine Kaution zurückzuerlangen. Nie wieder!“ ist weder ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb noch in den sozialen Geltungsanspruch der Verwaltung als Wirtschaftsunternehmen.