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Haufe

AG Köln: Balkonkraftwerk: Muss der Vermieter zustimmen?

Das AG Köln hat Stellung dazu bezogen, inwieweit der Vermieter die Errichtung eines Balkonkraftwerkes genehmigen muss. Aufgrund der ausgeführten Montage an der Außenseite des Balkons gehe mit der Anlage ein erhebliches Sicherheitsrisiko bei Unwettern einher. Im konkreten Fall hatte der Mieter deshalb keinen Anspruch auf Genehmigung durch seinen Vermieter.