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Haufe

AG Landstuhl: Vorsatz bei Geschwindigkeitsverstößen: 40-Prozent-Grenze gilt nicht absolut

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 40 Prozent wird in der Regel von Vorsatz ausgegangen, mit oft doppelt so hohen Geldbußen und längeren Fahrverboten. Doch gilt diese relative Grenze auch bei sehr niedrigen Geschwindigkeitsbegrenzungen?