AG München: Autohaus haftet bei Lieferverzug für gesunkene Umweltprämie
Tritt der Besteller eines Pkw wegen Lieferverzugs von seiner Bestellung zurück, ist das Autohaus zum Ersatz der finanziellen Nachteile des Kunden verpflichtet. Dazu gehört auch eine entfallene oder gesenkte Umweltprämie.