AG München: Doppelt besetzt und entgegen der Fahrtrichtung: Volle Haftung bei Häufung von Verkehrsverstößen
Zwar gibt es bei E-Scootern, anders als bei Autos, keine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. Doch wer als Geisterfahrer und zu zweit unterwegs ist, läuft Gefahr, im Falle eines Unfalls allein zu haften.