AG München: Haftpflichtschäden besser nicht selbst regulieren
Haftpflichtversicherte, die einen Schaden selbst regulieren, haben in der Regel keinen Erstattungsanspruch gegen ihren Versicherer.
Haftpflichtversicherte, die einen Schaden selbst regulieren, haben in der Regel keinen Erstattungsanspruch gegen ihren Versicherer.