AG München: Mithaftung von Falschparkern bei Unfallschäden
Rücksichtsloses Parken kann zur Mithaftung des Falschparkers für Unfallschäden führen. In einem aktuellen Urteil hat wurde der Halter eines verkehrsbehindernd geparkten Fahrzeuges aus dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr in die Mithaftung genommen.