AG Saarbrücken: Unpünktliche Mietzahlungen: Wann darf der Vermieter kündigen?
Das AG Saarbrücken hat dazu Stellung bezogen, inwieweit Vermieter bei unpünktlichen Mietzahlungen gegenüber dem Mieter eine ordentliche Kündigung aussprechen dürfen. Dabei ging es auch darum, ob die Zahlung rechtzeitig auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben sein muss.