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Aktenplan für die Finanzverwaltung (Gesamtplan) Mai 2026

Der Aktenplan gilt für die Finanzverwaltung und für die Finanzgerichtsbarkeit des Bundes und der Länder, soweit Vorschriften der Länder nicht entgegenstehen. Er dient zur systematischen Ordnung des Schriftgutes, das nicht nach besonderen Regelungen zu behandeln ist.