Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Entschädigungsanspruch bei unzulässiger Benachteiligung
Ein Arbeitgeber hätte sich schützend vor seine Mitarbeiterin stellen müssen, als diese wegen ihres Geschlechts von einer Kundin, diskriminiert wurde. Als Folge muss der Arbeitgeber ihr eine Entschädigung nach § 15 AGG zahlen, urteilte kürzlich das LAG Baden-Württemberg. Was sind die Voraussetzungen der Vorschrift?