Arbeitgeberpflicht: Umgang mit sexualisierten Deepfakes im Arbeitsverhältnis
Prominente Fälle von sexuellem Missbrauch und sexualisierten Deepfakes haben zuletzt für großes Aufsehen gesorgt – etwa die Berichterstattung bezüglich Collien Fernandes oder die möglichen Deepfake-Vorfälle bei der CDU Niedersachsen. Solche Fälle können arbeitsrechtlich relevant sein, selbst wenn das Verhalten im Privatleben stattfindet. Zudem können Arbeitgeber dazu verpflichtet sein, ihre Beschäftigten aktiv zu schützen.