
Arbeitsrecht: Anspruch auf Gehaltszahlung nach Kündigung und Freistellung
Freigestellte und gekündigte Arbeitnehmer handeln nicht böswillig, wenn sie sich während der Freistellung nicht um einen neuen Job bemühen. Arbeitgeber dürfen die Gehaltszahlung in diesen Fällen nicht einstellen.