
Arbeitsrecht: Karneval, Fasching, Fastnacht und das Arbeitsrecht: das gilt es zu beachten
Auch wenn sich ab Donnerstag wieder viele Narren und Jecken im Ausnahmezustand befinden: Das Arbeitsrecht gilt auch in der sogenannten "fünften Jahreszeit" zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch. Daher sollten arbeitsrechtlich die folgenden Punkte beachtet werden.