Arbeitszeit: Wie sich die Zeitumstellung auf Arbeitszeit und Vergütung auswirkt
Am Sonntag, den 29. März 2026, werden die Uhren für die Sommerzeit wieder um eine Stunde vorgestellt. Die damit verbundene fehlende Stunde sollten Arbeitgeber rechtzeitig bei ihren Planungen berücksichtigen - sowohl bei der Arbeitszeit- und Schichtplanung als auch bei der Vergütung.