
ArbG Berlin: Freie Mitarbeit einer Musikschullehrerin ist kein Arbeitsverhältnis
Mit dem Herrenberg-Urteil wurde die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung von Lehrkräften verschärft. Der Fall einer Berliner Musikschullehrerin zeigt jedoch, dass im Arbeitsrecht andere Kriterien gelten.