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Haufe

ArbG Berlin: Freie Mitarbeit einer Musikschullehrerin ist kein Arbeitsverhältnis

Mit dem Herrenberg-Urteil wurde die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung von Lehrkräften verschärft. Der Fall einer Berliner Musikschullehrerin zeigt jedoch, dass im Arbeitsrecht andere Kriterien gelten.