ArbG Berlin: Nicht-binäre Person scheitert mit AGG-Entschädigungsklage
Das Arbeitsgericht Berlin hat eine Entschädigungsklage nach dem AGG abgewiesen – nicht, weil keine Diskriminierung vorlag, sondern weil die Bewerbung von vornherein nur dazu diente, Entschädigungsansprüche zu erhalten.