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Haufe

ArbG Düsseldorf: Fehlender Vermittlungsauftrag begründet Diskriminierung

Ein abgelehnter schwerbehinderter Bewerber forderte vor dem ArbG Düsseldorf Schadensersatz wegen Diskriminierung. Das Gericht entschied, dass die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Verfahrens- und Förderpflichten ein Anzeichen dafür ist, dass sich der Arbeitgeber nicht hinreichend um die Befolgung gekümmert hat und insbesondere seine Mitarbeiter nicht genügend geschult hat.