ArbG Düsseldorf: Fehlender Vermittlungsauftrag begründet Diskriminierung
Ein abgelehnter schwerbehinderter Bewerber forderte vor dem ArbG Düsseldorf Schadensersatz wegen Diskriminierung. Das Gericht entschied, dass die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Verfahrens- und Förderpflichten ein Anzeichen dafür ist, dass sich der Arbeitgeber nicht hinreichend um die Befolgung gekümmert hat und insbesondere seine Mitarbeiter nicht genügend geschult hat.