ArbG Düsseldorf: Weisung zurück ins Büro war unwirksam
Ein Arbeitgeber strich einem Arbeitnehmer die üblichen Homeofficetage und ordnete wieder dauerhafte Präsenz im Büro an. Die Weisung zur Rückkehr ins Büro war ermessensfehlerhaft und daher unwirksam, entschied das Arbeitsgericht Düsseldorf.