
ArbG Hamburg: Dienstfreie Zeit an Bord ist trotz Alkoholverbot kein Bereitschaftsdienst
Ein Arbeitgeber muss die dienstfreie Zeit eines Besatzungsmitglieds nicht als Bereitschaftsdienst vergüten, bloß weil an Bord des Schiffes ein Alkohol- und Drogenverbot besteht. Das hat das Arbeitsgericht Hamburg entschieden.