ArbG Offenbach: Kürzung des Weihnachtsgeldes wegen Streikteilnahme
Fehlen Arbeitnehmende, weil sie an einem Streik teilnehmen, darf ihnen eine Sonderzahlung wie das Weihnachtsgeld gekürzt werden. Das entschied das Arbeitsgericht Offenbach. Entscheidend war im konkreten Fall eine bestehende Betriebsvereinbarung.