
BAG: Anforderungen an die anwaltliche Fristenkontrolle
Das BAG hat die Anforderungen an die anwaltliche Fristenkontrolle gelockert. Anwälte müssen bei Rechtsmittelfristen lediglich die Richtigkeit der Handaktenvermerke prüfen. Eine Kontrolle des Fristenkalenders ist nicht mehr erforderlich.