BAG-Beschluss: Beschäftigte einer ausländischen Fluggesellschaft dürfen Betriebsrat gründen
Am Berliner Standort einer Fluggesellschaft mit Sitz in Malta darf ein Betriebsrat gegründet werden. Auch wenn der Hauptbetrieb im Ausland liegt, kann ein inländischer Betriebsteil eine betriebsratsfähige Organisationseinheit sein, entschied das BAG.