
BAG: Gleichstellungsbeauftragte: Arbeitgeber darf nur weibliche Bewerberinnen berücksichtigen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Klage einer zweigeschlechtlichen Person auf Entschädigung wegen Geschlechterdiskriminierung abgewiesen, da die Position der Gleichstellungsbeauftragten rechtlich Frauen vorbehalten ist. Die entsprechende landesrechtliche Regelung in Schleswig-Holstein hält einer Prüfung durch das BAG stand.