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Haufe

BAG: Gleichstellungsbeauftragte: Arbeitgeber darf nur weibliche Bewerberinnen berücksichtigen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Klage einer zweigeschlechtlichen Person auf Entschädigung wegen Geschlechterdiskriminierung abgewiesen, da die Position der Gleichstellungsbeauftragten rechtlich Frauen vorbehalten ist. Die entsprechende landesrechtliche Regelung in Schleswig-Holstein hält einer Prüfung durch das BAG stand.