BAG: Interne Stellenausschreibung genügt Anforderungen nicht
Mit einer innerbetrieblichen Stellenanzeige sollen Beschäftigte über die genauen arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen der offenen Position informiert werden. Fehlt die Angabe des Arbeitszeitumfangs, genügt sie den Anforderungen nicht, entschied das Bundesarbeitsgericht.