BAG: Paarvergleich genügt für Vermutung einer Entgeltdiskriminierung
Eine Arbeitnehmerin klagte, da ihr Entgelt geringer ist als das eines vergleichbaren männlichen Kollegen. Dieser "Paarvergleich" genügt für die Vermutung einer Geschlechtsdiskriminierung, stellte das BAG fest. Die Gründe sowie Auswirkungen des Urteils erklärt Rechtsanwalt Hans-Peter Löw.