BAG: Urlaubsabgeltung bei Langzeiterkrankung
Der Verfall des gesetzlichen Mindesturlaubs bei Langzeiterkrankung kann im Arbeitsvertrag zugunsten von Beschäftigten wirksam ausgeschlossen werden. Das Bundesarbeitsgericht erklärte eine entsprechende Klausel für wirksam und verpflichtete den Arbeitgeber zur Abgeltung des offenen Urlaubsanspruchs.