BAG-Urteil: AGG-Entschädigung für abgelehnte Bewerberin mit Kopftuch
Eine Tätigkeit an der Passagier- und Gepäckkontrolle eines Flughafens darf grundsätzlich mit einem religiösen Kopftuch ausgeübt werden. Das entschied das Bundesarbeitsgericht und gab der Klage einer abgelehnten Bewerberin auf Entschädigung statt.