BAG-Urteil: Berechnung der Urlaubsabgeltung bei Erwerbsminderungsrente
Wenn Beschäftigte eine Erwerbsminderungsrente beziehen, ist das nicht vorwerfbar. Bei der Berechnung der Urlaubsabgeltung muss der Arbeitgeber daher den gewöhnlichen Lohn für die nach dem Arbeitsvertrag geschuldete regelmäßige Arbeitszeit zugrunde legen, entschied das BAG.