BAG-Urteil: Kein Diskriminierungsschutz bei Befristung auf gesetzliches Renteneintrittsalter
Eine Arbeitnehmerin hat keinen Anspruch auf die Gewährung einer Zulage, die lebenslang verbeamtete Mitarbeitende erhalten. Der Schutz vor Diskriminierung für befristet Beschäftigte gilt nicht für Arbeitsverhältnisse, die mit dem Erreichen des Rentenalters enden, entschied das BAG.