
BAG-Urteil: Matrix-Führungskräfte sind mehrfach wahlberechtigt
Arbeitnehmende, die mehreren Betrieben desselben Unternehmens angehören, haben bei Betriebsratswahlen in allen diesen Betrieben ein aktives Wahlrecht. Das könne auch für Führungskräfte in einer unternehmensinternen Matrix-Struktur gelten, entschied das BAG.