BAG-Urteil: Pauschale Freistellungsklausel im Arbeitsvertrag ist unzulässig
Eine Klausel in einem formularmäßigen Arbeitsvertrag, die pauschal vorsieht, dass Beschäftigte bei einer Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Vergütung freigestellt werden, ist unwirksam. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.