
BAG-Urteil: Probezeitkündigung eines Schwerbehinderten war wirksam
Arbeitgeber müssen, bevor sie einem schwerbehinderten Arbeitnehmer in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses kündigen, kein Präventionsverfahren durchführen. Das hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt.