
BAG-Urteil: Schadensersatz wegen verspäteter Zielvorgabe
Arbeitgeber müssen Ziele, von denen eine variable Vergütung abhängt, rechtzeitig vorgeben. Eine verspätete Zielvorgabe kann ihre Motivations- und Anreizfunktion nicht mehr sinnvoll erfüllen, urteilte das BAG. Beschäftigte können dann Schadensersatz fordern.