BAG-Urteil: Streit um 13. Monatsgehalt nach Unfall
Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein tarifliches 13. Monatsgehalt. Der Unfall, den er auf der Fahrt zu der ihm zugewiesenen Baustelle hatte, war ein Arbeitsunfall, entschied das BAG. Damit lagen die entsprechenden Voraussetzungen vor.