BAG-Urteil: Tarifliche Regelung zu Mehrarbeitszuschlägen diskriminiert Teilzeitbeschäftigte
Eine tarifliche Regelung, nach der es Mehrarbeitszuschläge erst ab der 41. Wochenstunde gibt, diskriminiert Teilzeitbeschäftigte. Das BAG räumt ihnen daher einen Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge ein, die sich nach ihrer individuellen Arbeitszeit richten – ohne vorherige Anpassung der Tarifregelung durch die Tarifparteien.