BAG-Urteil: Tarifnorm diskriminiert befristet Beschäftigte
Verstößt eine Tarifnorm gegen das Diskriminierungsverbot nach § 4 Abs. 2 TzBfG, ist sie nichtig. Ein benachteiligter Arbeitnehmer kann Gleichbehandlung mit unbefristet Beschäftigten verlangen, ohne dass die Tarifparteien die Norm vorher korrigieren müssen, entschied das BAG.