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Haufe

BAG-Urteil: Tarifnorm diskriminiert befristet Beschäftigte

Verstößt eine Tarifnorm gegen das Diskriminierungsverbot nach § 4 Abs. 2 TzBfG, ist sie nichtig. Ein benachteiligter Arbeitnehmer kann Gleichbehandlung mit unbefristet Beschäftigten verlangen, ohne dass die Tarifparteien die Norm vorher korrigieren müssen, entschied das BAG.