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Haufe

BAG-Urteil: Zu lange Probezeit in befristetem Arbeitsvertrag unzulässig

Eine Probezeit, die der Gesamtdauer eines befristeten Arbeitsverhältnisses entspricht, ist in der Regel unverhältnismäßig und damit unwirksam. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.