Barrierefreiheitstärkungsgesetz: Barrierefreiheitspflichten gelten auch für Online-Angebote von Kanzleien
Ab 28.6.2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das digitale Angebote barrierefrei zugänglich machen soll. Kanzleien mit digitalem Angebot sollten zeitnah prüfen, inwieweit ihre Online-Angebote von den neuen Regelungen betroffen sind.