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BayLfSt: Grundbesitz-Änderungen für Grundsteuer bis 30.4. mitteilen

Das Bayerische Landesamt für Steuern weist darauf hin, dass Eigentümer Änderungen an ihrem Grundbesitz aus dem Jahr 2025 bis zum 30.4.2026 beim Finanzamt anzeigen müssen. Die ursprüngliche Frist (31.3. des Folgejahres) wurde einmalig verlängert.