BayLfSt: Teilabschlussbescheide für abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat sich in einer Verfügung mit der seit dem Jahr 2025 bestehenden Möglichkeit des Ergehens eines Teilabschlussbescheides beschäftigt.
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat sich in einer Verfügung mit der seit dem Jahr 2025 bestehenden Möglichkeit des Ergehens eines Teilabschlussbescheides beschäftigt.