BayLfSt : Zuständigkeit für die Umsatzbesteuerung im Ausland ansässiger Unternehmer
Das Bayerische LfSt informiert zur zentralen Zuständigkeit für die Umsatzbesteuerung im Ausland ansässiger Unternehmer aufgrund der Umsatzsteuer-Zuständigkeitsverordnung (UStZustV).