BayObLG: Trunkenheitsfahrt in kurzzeitig gesperrtem Parkhaus ohne Konsequenzen?
Weil ihm die Ausfahrt aus einem Parkhaus verwehrt wurde, sei er nicht im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs gewesen, argumentierte ein betrunkener Autofahrer. Deshalb könne er nicht bestraft werden. Zu Recht?