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Haufe

Beamtenrecht : Bienenstich auf dem Radweg zur Arbeit gilt als Dienstunfall

Ein Beamter wird auf dem Weg zur Arbeit von einer Biene gestochen. Was nach einer Alltagssituation klingt, kann aus rechtlicher Sicht ein Dienstunfall sein. Ein aktueller Beschluss des OVG NRW zeigt, dass selbst ein Insektenstich auf der morgendlichen Pendelstrecke die Unfallfürsorge auslösen kann.