Berufsordnung für Rechtsanwälte : Ausscheiden von Anwälten aus Sozietät ist neu geregelt
Seit dem 1.5.2025 ist der neue § 32 BORA in Kraft, der eine Richtschnur für das Ausscheiden von Anwältinnen und Anwälten aus einer Berufsausübungsgesellschaft liefert.